Bielefelder Verein Digitalcourage kritisiert Befugnisse über die Terrorabwehr hinaus
Staatstrojaner vor Gericht
Karlsruhe/Bielefeld (dpa). Der heimliche Einsatz sogenannter Staatstrojaner auf Smartphones, Tablets und Computern zur Verbrecherjagd verletzt nach Auffassung von Datenschützern gleich mehrere Grundrechte.
Mittwoch, 08.08.2018, 04:35 Uhr
aktualisiert: 08.08.2018, 04:40 Uhr
