Stadt Bielefeld unterliegt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Urteil: Tagesmutter lässt Kind von Kollegin betreuen – Stadt muss zahlen
Münster/Bielefeld/Minden (dpa/lnw). Lässt eine Tagesmutter ihr Kind von einer Kollegin in den gleichen Räumlichkeiten betreuen, muss die Stadt dafür zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Eilbeschluss entschieden.
Dienstag, 04.02.2020, 17:49 Uhr
aktualisiert: 04.02.2020, 17:54 Uhr
