Die Coronasitoation in Bielefeld: 66 Neuinfektionen, Inzidenzwert 120 - ein Überblick
Schwerer Schlag für die Gastronomie
Bielefeld (WB/abe). Vor allem für die Gastronomie in Bielefeld war die Entscheidung ein schwerer Schlag. Das Leben in Bielefeld wird ab Montag erneut massiv zurückgefahren. Es ist der zweite Lockdown seit Beginn der Pandemie.
Von Westfalen-Blatt
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht am Donnerstag Zahlen. 66 Neuinfektionen, der Inzidenzwert steigt auf 120,3. 1.781 Bielefelder haben sich seit Beginn der Pandemie mit dem Virus angesteckt.
Was auf die Bielefelder jetzt zukommt:
Reisen
Die Bürgerinnen werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
Freizeiteinrichtungen
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Gastronomie
Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Bielefelds Gastronomen sind fassungslos - und finden für die Pläne drastische Worte. Von der Regel ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Dienstleistungen
Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.
Handel
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.
Schulen und Kitas
Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr. Auch Gottesdienste sollen nach den Worten von Kanzlerin Merkel weiterhin erlaubt sein. Allerdings müssten die Hygienekonzepte unbedingt eingehalten werden. Nach den Worten von Bayerns Ministerpräsident Söder sind Eingriffe in die Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensibel.
Hilfen und Unternehmen
Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.
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