Ortsumgehung Ummeln: Kläger bekommen teilweise Recht – Bezirksregierung darf Fehler aber beheben
Bundesgericht kippt Genehmigung
Bielefeld (WB). -
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Genehmigung der geplanten Ortsumgehung Ummeln für rechtswidrig erklärt und den Klägern zumindest teilweise Recht gegeben. Das Urteil dürfte den Bau der Ortsumgehung – zugleich Verlängerung des Ostwestfalendamms und Zubringer zur A33 – zwar verzögern, aber kaum verhindern.
Samstag, 23.01.2021, 06:00 Uhr
aktualisiert: 23.01.2021, 06:03 Uhr
