Was Inhaber und Kunden wissen müssen
Friseure vor dem Neustart
Beverungen (WB/ako). Ab dem 4. Mai dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Das gesamte Friseurhandwerk bereitet sich mit Hochdruck auf diesen Re-Start der Branche vor. Angesichts der Corona Pandemie stehen dabei die Sicherheit und der Schutz der Kunden, der Mitarbeiter und Saloninhaber an erster Stelle. Einen entsprechenden Arbeitsschutzstandard hat die Berufsgenossenschaft erarbeitet. Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben.
Mittwoch, 29.04.2020, 12:31 Uhr
aktualisiert: 29.04.2020, 12:34 Uhr
