Molotowcocktail gegen Flüchtlingsheim – »Keine besonders gefährliche Handlung«
Gericht relativiert Brandanschlag
Porta Westfalica (WB). Der nächtliche Brandanschlag vom 14. September 2015 auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica soll »keine besonders gefährliche und lebensbedrohliche Gewalthandlung« gewesen sein. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Bielefeld, das es deshalb ablehnt, den Prozess gegen die vier Täter zu führen. Sie müssen sich demnächst stattdessen nur vor dem Amtsgericht verantworten.
Samstag, 19.03.2016, 08:58 Uhr
aktualisiert: 20.03.2016, 10:47 Uhr
