Amtsgericht Paderborn gibt Antrag einer einstweiligen Anordnung statt
Gericht: Sparkasse darf Konto der Identitären vorerst nicht kündigen
Paderborn (WB/dpa). Die Sparkasse Paderborn-Detmold darf nach einer vorläufigen Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ein Konto nicht kündigen, weil der Verfassungsschutz den Kontoinhaber als rechtsextremistisch eingestuft hat.
Mittwoch, 07.08.2019, 14:40 Uhr
aktualisiert: 07.08.2019, 14:50 Uhr
