Paderborner Gericht sieht keine Voraussetzung für Sicherungsverwahrung
Missbrauch: Haftstrafe für 43-Jährigen
Paderborn -
Für die Beteiligten ist es wohl wie ein Déjà-vu gewesen: Auf der Anklagebank sitzt ein jetzt 43 Jahre alter Mann, der den Saal 106 des Landgerichts schon kennt. Verhandelt wird ein Fall, den die 5. Große Jugendkammer eigentlich auch schon kennt – nur dass es sich diesmal um eine fast exakte Wiederholung handelt. Es geht um sexuellen Missbrauch von Kindern mit dem Smartphone.
Mittwoch, 25.11.2020, 05:13 Uhr
aktualisiert: 25.11.2020, 05:25 Uhr
