Kommentar zum Schulweg-Urteil
Es gibt Lösungen
Wie gefährlich darf ein Schulweg sein, dass Grundschüler ihn noch zu Fuß zurücklegen können? Über diese äußerst subjektive Betrachtung mussten jetzt die Richter des höchsten Verwaltungsgerichtes in NRW entscheiden. Eines vorweg: Solange man die örtlichen Gegebenheiten im konkreten Fall im rheinischen Wegberg nicht kennt, ist jedes persönliche Urteil reine Spekulation.
Mittwoch, 16.05.2018, 19:35 Uhr
aktualisiert: 16.05.2018, 19:38 Uhr
