Kommentar zum Bamf
Hanebüchen
Kein Tag vergeht, ohne dass neue Details aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekanntwerden. Diesmal ist es die Antwort auf die Beschwerde eines Mitarbeiters der Außenstelle Bingen, der sich wegen einer verdächtig hohen Anerkennungsquote an die Zentrale gewandt hatte: Es gelte die Vorgabe, dass bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Asylantragsteller dennoch eher ein positiver Entscheid zu erlassen sei – weil eine Ablehnung zu einer »psychischen Belastung der Entscheider« führen könne. Begründung: »Fürsorgepflicht« für die Mitarbeiter. Eine dermaßen hanebüchene Anweisung hat es in einer deutschen Behörde wohl selten zuvor gegeben.
Sonntag, 27.05.2018, 21:55 Uhr
aktualisiert: 27.05.2018, 22:00 Uhr
