Kommentar zum Fall Nenad M.
Was ist schiefgelaufen?
Seit 2014 gibt es im NRW-Schulgesetz für Eltern einen Rechtsanspruch darauf, sich für eine Förderschule oder eine allgemeine Schule zu entscheiden. Das Land ist damit einer UN-Konvention nachgekommen, die Deutschland zur schulischen Inklusion verpflichtet.
Dienstag, 17.07.2018, 21:30 Uhr
aktualisiert: 18.07.2018, 21:26 Uhr
