Kommentar zu Paragraf 219a
Mehr Pragmatismus!
Frauen dürfen ihre Schwangerschaft bis zur zwölften Woche abbrechen, wenn sie sich vorher beraten lassen. So steht es seit mehr als zwei Jahrzehnten im Gesetz. Diese pragmatische Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau hat sich bewährt. Im Strafgesetzbuch steht aber auch der Paragraf 219a . Demnach müssen Ärzte mit Anzeigen rechnen, wenn sie auf Abbrüche hinweisen. Beides will nicht recht zueinander passen.
Donnerstag, 13.12.2018, 21:08 Uhr
aktualisiert: 13.12.2018, 21:10 Uhr
