Das Land kann gegen das Urteil Berufung einlegen
Ex-Förderschüler hat Anspruch auf Entschädigung durch NRW
Köln (dpa). Ein zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickter junger Mann hat Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Dienstag, 17.07.2018, 14:27 Uhr
aktualisiert: 17.07.2018, 14:30 Uhr
