Urteile
Karlsruhe bestätigt Verbote gegen Rockerclubs
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband «Gremium Motorcycle Club Sachsen» und seine Ortsgruppen Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah «Farben für Waisenkinder» bleiben verboten. Das höchste deutsche Gericht wies Klagen ab, die sich dagegen wenden.
Freitag, 02.08.2019, 12:12 Uhr
aktualisiert: 02.08.2019, 12:16 Uhr