Libanesische Clanmitglieder müssen nicht mit Abschiebungen rechnen
De facto droht keine Ausweisung
Düsseldorf (WB). Kriminelle Clanmitglieder lassen sich Experten zufolge von staatlichen Repressionen kaum beeindrucken – es sei denn, ihnen droht die Abschiebung (sofern sie keine Deutschen sind). Doch Abschiebungen sind selten: 2017 kehrten sieben Menschen aus NRW in den Libanon zurück, 2018 waren es 21 und in diesem Jahr bis Ende September 14 – und ob die überhaupt kriminell waren, ist unklar.
Mittwoch, 06.11.2019, 04:00 Uhr
aktualisiert: 06.11.2019, 06:46 Uhr
