Keine Sonntagsöffnungen im Advent
Urteil „sehr enttäuschend“
Bielefeld (WB) -
Der Handelsverband OWL und die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen (IHK) bedauern die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Einzelhandel an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 seine Geschäfte, entgegen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, nicht öffnen darf.
Dienstag, 24.11.2020, 16:34 Uhr
aktualisiert: 24.11.2020, 21:14 Uhr
