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BGH-Entscheidung

Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal

Karlsruhe (dpa)

Wer ist für den Dieselskandal bei VW verantwortlich? Ein Kläger weist hier vor allem auf Versäumnisse des Kraftfahrt-Bundesamtes hin und verlangt Schadenersatz vom Staat. Der BGH bewertet die Rechtslage jedoch anders.

Von dpa

Diesel-Kläger bekommen keinen Schadensersatz vom Staat. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte nun der BGH. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinenAnspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nichtfür eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht,stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21)

Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi mit dem VW-SkandalmotorEA189 gekauft. Die Steuerungssoftware war so manipuliert, dass dieAutos in Behördentests viel weniger Schadstoffe ausstießen als imStraßenverkehr - nur so schafften sie es, die Grenzwerte einzuhalten.

Vorwurf an das Kraftfahrt-Bundesamt

Anders als die allermeisten Betroffenen verklagte der Mann nichtVolkswagen oder die Konzerntochter Audi auf Schadenersatz, sonderndie Bundesrepublik Deutschland. Sein Vorwurf: DasKraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe für das Auto eine fehlerhafteTypgenehmigung erteilt. Außerdem sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahr2007 zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Deutschland unzureichendumgesetzt worden, es gebe kein ausreichendes Sanktionssystem.

Laut BGH kann sich der Kläger aber nicht auf diese EU-Regelungenberufen. «Diese Normen schützen zwar Interessen der Verbraucher, siebezwecken jedoch nicht den Schutz vor den vom Kläger geltendgemachten Schäden», teilten die obersten deutschen Zivilrichterinnenund -richter mit. Das Auto des Mannes sei zugelassen, dieBetriebserlaubnis sei auch nicht wieder entzogen worden. Dieeuropäischen Vorschriften zielten nicht darauf ab, einen Käufer vordem Abschluss eines ungewollten Vertrags zu schützen. Außerdem seidas KBA in erster Linie im öffentlichen Interesse tätig.

Der Mann hatte beim BGH Beschwerde eingereicht, weil dasOberlandesgericht Hamm keine Revision zugelassen hatte. DieKarlsruher Richter wiesen diese sogenannte Nichtzulassungsbeschwerdemit Beschluss vom 10. Februar zurück. Sie sahen auch keinen Anlass,in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten.

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