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Urteil

Fahrverbot für Spurwechsel vor roter Ampel

Brandenburg/München (dpa/tmn)

Links einfädeln und doch geradeaus fahren: Wer so schneller über Ampelkreuzungen kommen möchte, handelt verkehrswidrig und muss bei Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot rechnen.

Von dpa

Vormogeln über die leere Linksabbiegerspur an Ampelkreuzungen kann schnell ein saftiges Bußgeld plus Fahrverbot nach sich ziehen. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Eine Unsitte in Städten, die teuer werden kann: Wer die Linksabbiegerspur nutzt, um an der Ampel die lange Schlange für die Geradeausspur zu umgehen, verstößt gegen die Verkehrsregeln und kann hart bestraft werden.

In einem entsprechenden Fall, auf den der ADAC hinweist, wurde eine Autofahrerin wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes mit 400 Euro Bußgeld belegt und erhielt ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen erhob die Frau Einspruch. Erfolglos, denn das Oberlandesgericht Brandenburg stellte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids fest (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).

Den Angaben zufolge hatte die Frau innerorts eine Linksabbiegerspur befahren, für die die Ampel Rot zeigte. Nach kurzem Halt entschloss sie sich, doch geradeaus zu fahren. Obwohl die Ampel für die Geradeausspur auf Grün stand, wurde der Autofahrerin ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Dieser lag laut Gericht vor, da die Fahrzeugführerin über die Haltelinie der Linksabbiegerspur in die Kreuzung eingefahren war.

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