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Infektionsnachweis

Anspruch auf Corona-Bürgertests bis Ende Juni

Berlin (dpa)

Eigentlich sollte die Testverordnung, die Bürgern kostenlose Schnelltests zusichert, bereits mit dem März enden. Doch nun wurde sie bis 29. Juni verlängert. Welche Änderungen danach beschlossen werden, bleibt offen.

Von dpa

Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die «Bürgertests» regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Kampf gegen Corona-Ansteckungen wird das Angebotkostenloser Schnelltests für alle bis in den Frühsommer verlängert.Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch diese«Bürgertests» regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni inKraft. Das sehen Änderungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) vor, die nun im Bundesanzeiger verkündet wurden.

Nachweis bei Zugangsregeln

Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch aufmindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durchgeschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichtsder weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden.

Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zuInnenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag abernicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.

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