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Urlaub auf dem Wasser

Flusskreuzfahrten: A-Rosa führt 2G-Regel ein

Rostock (dpa/tmn)

Gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen: Das eine oder das andere zu sein wird zunehmend zur Voraussetzung für die Teilnahme an organisierten Reisen - nun auch beim Kreuzfahrtenanbieter A-Rosa.

Von dpa

Auf den Flussschiffen von A-Rosa müssen alle Gäste ab 12 Jahren künftig geimpft oder von Covid-19 genesen sein. Foto: A-ROSA Flussschiff GmbH/dpa-tmn

Für Kreuzfahrten mit A-Rosa gilt flottenweit jetzt die sogenannte 2G-Regel. Alle Reisenden im Alter ab 12 Jahren müssen somit einen Nachweis über den vollständigen Corona-Impfschutz oder die Genesung von einer Erkrankung mit Covid-19 erbringen, wie der Anbieter von Flusskreuzfahrten mitteilt.

Kinder bis 12 Jahre dürfen mitfahren, wenn sie beim Check-in einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Mit der Einführung der 2G-Regel trägt A-Rosa nach eigener Aussage dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gäste Rechnung. Zuvor hatte bereits die Reederei Nicko Cruises angekündigt, das 2G-Konzept an Bord ihrer Schiffe einzuführen.

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