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Sonderveröffentlichung

Schneeräumpflicht: Wann zahlt die Versicherung?

In vielen Bundesländern besteht eine Schneeräumpflicht für private Grundstückseigentümer. Aber wann zahlt die Versicherung bei Schäden, die bei Schnee und Eis entstehen?

Von Aschendorff Medien

Foto: Colourbox.de

Was ist die Schneeräumpflicht?

Die meisten Versicherungen, übernehmen nach Angaben der Versicherungsmakler Insurancy die Kosten für Schäden, die bei Eis und Schnee entstehen, wenn die Räumung zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wurde oder widrige Umstände, die Räumung sogar unmöglich gemacht hat (Blitzeis, dass sich zu schnell gebildet hat). Wenn die Schneeräumung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, kann eine Versicherung die Kostenübernahme allerdings auch ablehnen. Daher ist es wichtig, dass Eigentümer die Räumung pünktlich und ordnungsgemäß durchführen.

Die Schneeräumpflicht besagt, dass auf Nichtöffentlichen Wegen und Flächen dafür gesorgt werden muss, dass Passanten diese sicher queren können, sofern die Wege frei zugänglich sind. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Gehweg vor dem eigenen Grundstück, doch auch Wege zu Firmeneingängen, vor Geschäften usw. sind hiervon betroffen. Übrigens betrifft die Schneeräumpflicht nur den Boden, sondern auch die Dächer, denn auch Dachlawinen können Passanten treffen.

Sind Immobilien vermietet oder verpachtet, kann die Schneeräumpflicht auf Mieter oder Pächter übertragen werden. Allerdings obliegt es den Eigentümern, die tatsächliche Räumung auch zu kontrollieren. Gerade bei überlassenen Immobilien, ist es ratsam, sich ein Dienstleistungsunternehmen hierfür zu suchen, weil man die Kosten an die Mieter weitergeben kann.

Schlimmer als Schnee wird von Autofahrern, Radlern und Fußgängern das sich bildende Glatteis empfunden. Denn durch den Schnee kann man im Notfall noch ganz gut hindurchstapfen. Eisflächen sorgen für Unfälle und teilweise üble Verletzungen. Eis lässt sich schlechter beseitigen. Viele greifen hier zu Streumitteln mit Salzen. Ob dies erlaubt ist, sollte beim Ordnungsamt erfragt werden, denn aufgrund der ungünstigen Auswirkungen auf die Umwelt (Grundwasser, Aggression gegen Materialien Autolack und Tierpfoten etc.) ist es vielerorts verboten, bestimmte Salze zu verwenden.

Welche Kosten können auf einen zukommen?

Die geringsten Kosten entstehen, wenn man sich gut gegen mögliche Folgekosten absichert. Als Eigentümer muss man mit allen Eventualitäten rechnen und Glatteis- und Schneeschäden unbedingt mitversichern. Die vertragliche Beauftragung professioneller Hausmeisterdienste, verursacht zwar auch Kosten, ist aber eine gute Option, die Verantwortung abzugeben und dies auch nachweisen zu können. Dies ist umso wichtiger, wenn man Immobilien anderen überlässt und man sich nicht drauf verlassen kann oder möchte, dass diese der Räumpflicht nachkommen. Einige Versicherungen bieten sogar Preisnachlässe an, wenn Hausmeisterdienste beauftragt sind. Hausmeisterdienste wiederum gestalten ihre Verträge so attraktiv für ihre Kunden, dass sie nur eine geringe Pauschale nehmen und dann nach Bedarf zusätzlich berechnen. Damit können sie das Personal vorhalten, das aber nicht eingesetzt wird, wenn es gar nicht schneit.

Ansehnliche Kosten können entstehen, wenn ein Bußgeld wegen Nichträumens verhängt wird. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier haben Thüringer Glück, denn dort wird das Versäumnis der Räumpflicht nicht geahndet.

Deutlich höhere Kosten entstehen, wenn es zu einem Schaden kommt. Sachschäden lassen sich hier relativ gut definieren. Fällt eine Dachlawine auf ein Auto oder wird bei einem Sturz zwar niemand verletzt aber ein teures mitgeführtes Gerät (Handy, Kamera o.ä.) beschädigt, sind diese je nach Versicherungsvertrag mit Zeit- oder Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Personenschäden hingegen können je nach Schwere zu richtig hohen Summen führen, die einen durchaus in den Ruin treiben können. Ein Beispiel wäre, wenn ein Familienvater stürzt, anschließend im Rollstuhl sitzt und das Familieneinkommen nicht mehr sichern kann. Hier kommen die Kosten für Behandlungen, aber auch die Ausfälle die durch die Invalidität entstehen auf die Rechnung.

Was sollte man als Hausbesitzer beachten?

Als Hausbesitzer sollte man die Schneeräumpflicht in der Gemeinde/ Kommune kennen. Im Normalfall wird auf den Webseiten der Städte und Gemeinden ein Passus zu dem Thema veröffentlicht. Ist hier nichts zu finden, reicht ein Anruf beim Ordnungsamt. Allgemeingültige Angaben zur Schneeräumung sind auch beim Verband Haus und Grund zu finden.

Als üblich wird eine Schnee und Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr angesehen. Passanten die früher auf dem Weg zur Arbeit sind oder später auf dem Weg nach Hause, müssen sich darauf einstellen, dass mit Rutschgefahr zu rechnen ist. Nachts muss nicht geräumt werden, falls aber Glatteis angekündigt wird, sollte abends noch Streumittel ausgebracht werden.

Es heißt, dass auf Gehwegen etwa ein halber Meter Breite frei und rutschfest gemacht werden soll. Dabei sollte dies nicht unbedingt zu nah an der Bordsteinkante sein, weil Neuschnee die Kante verdecken kann und es zu Unfällen kommt, weil Passanten umknicken und hinfallen.

Was sollte man als Mieter beachten?

Der Mietvertrag regelt, ob Mieter für den Räumdienst zuständig sind oder nicht. Ist dies der Fall, müssen Mieter wissen, dass Berufstätigkeit nicht von der Räumpflicht tagsüber entbindet. Hier muss für eine Vertretung gesorgt werden, die in den üblichen Zeiten die Gehwege frei räumt und für Sicherheit sorgt.

In Mehrfamilienhäusern gibt es oft Pläne, in denen Mieter sich abwechseln. Teilweise werden die als ungerecht empfunden, weil man ja nie vorhersehen kann, wann es viel zu tun gibt und wann gar nichts. Ist die Nachbarschaft jedoch eine echte Hausgemeinschaft, lassen sich meist Regeln finden, mit denen alle gut leben können. So kann der, der als erstes zur Arbeit geht (z.B. ein Bäcker oder Zeitungsausträger), morgens den ersten Räumdurchgang übernehmen und Hausfrauen oder Rentner tagsüber darauf achten, die Wege frei zu halten.

Mieter, die wenig in der Wohnung sind, weil sie z.B. auf Montage arbeiten oder eine Reisetätigkeit ausüben, können darüber nachdenken, einen Minijobber mit der Aufgabe zu betrauen und diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Wie kann man sich vor hohen Kosten schützen?

Wer adäquate Kosten in Kauf nimmt, ist vor hohen Kosten geschützt. Natürlich hilft es, Angebote für Versicherungen und professionelle Straßenreinigungen zu vergleichen, um kostengünstig auf der sicheren Seite zu sein, doch sollten die Vertragsbedingungen und vor allem die Leistungspakete genau unter die Lupe genommen werden.

Beim Schneeräumen gilt außerdem: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Denn auch wer die Pflicht auf dritte überträgt, muss kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß ausgeführt wird. Dies ist umso wichtiger, wenn die Räumpflicht nur auf Mieter übertragen wird.

Die Investition in gutes Equipment, zahlt sich langfristig aus. Wird es Mietern oder einem selbst leicht gemacht, den Schnee zu räumen oder die Wege zu streuen, wird die Aufgabe selbst auch ernstgenommen und ist schnell erledigt.

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