Worauf Gründer bei der Gestaltung von Sozialräumen für Mitarbeiter achten sollten
Wer sein eigenes Unternehmen gründen möchte, muss viele Punkte beachten. Neben grundlegenden bürokratischen Aufgaben wie der Businessplan-Erstellung und der Klärung der Finanzierung des Unternehmens müssen sich Gründer auch um Räumlichkeiten innerhalb ihrer eigenen Firma kümmern. Insbesondere dann, wenn Mitarbeiter eingestellt werden, gelten hier besondere Regeln.
Denn der Gesetzgeber schreibt die Integration von bestimmten Sozialräumen wie einen Pausenraumsowie Toiletten vor. Worauf bei der Gestaltung dieser Räumlichkeiten zu achten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Welchen Verpflichtungen Gründer bei der Errichtung von Sozialräumen nachkommen müssen
Wer Mitarbeiter in seinem Unternehmen beschäftigt, muss den Anforderungen an Sozialräume aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nachkommen.
Folgende Räume gelten als Sozialräume:
- Toiletten
- Aufenthaltsraum
- Dusche
- Umkleidekabinen
- Pausenraum
- Teeküche
Laut Gesetz müssen Arbeitgeber Sozialräume wie Toilettenräume, Waschräume, Umkleideräume und Pausenräume zur Verfügung zu stellen.
Sozialräume erfüllen dabei wichtige Funktionen für Mitarbeiter eines Unternehmens. Beispielsweise leisten diese einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Zufriedenheit von Mitarbeitern und fördern deren Arbeitsleistung. Damit diese ihren Zweck auch erfüllen, sollte darauf geachtet werden, dass die Sozialräume sauber sind und über einen bestimmten Komfort verfügen.
Für Unternehmen gilt dabei, dass Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Frauen und Männer getrennt einzurichten sind. Ist dies nicht umsetzbar, muss eine getrennte Nutzung ermöglicht werden.
Zudem müssen die Toilettenräume in der Nähe der Arbeitsplätze sein. Laut Vorgaben sollen diese nicht weiter als 100 Meter oder eine Geschosshöhe vom Arbeitsplatz entfernt sein. Toilettenräume müssen zudem mit Handtüchern, Waschbecken und Seifenspendern ausgestattet sein.
Auch für Pausenräume bzw. Pausenbereiche gelten bestimmte Regeln. Beispielsweise, müssen bei mehr als zehn Beschäftigten diesen ein leicht erreichbarer Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung gestellt werden. Ein separater Pausenraum muss dagegen nicht für Beschäftigte in beispielsweise Büroräumen vorhanden sein, die für eine gleichwertige Erholung während der Pause sorgen.
Auf was bei der Gestaltung von Sozialräumen geachtet werden sollte
Damit die Mitarbeiter sich wohlfühlen und gute Arbeitsleistung erbringen können, sollten Gründer Wert auf die Gestaltung der Sozialräume legen. Das Unternehmen KAISER+KRAFT bietet eine große Auswahl an Einrichtungsutensilien für unterschiedliche Sozialräume im Betrieb.
Bei der Gestaltung der Sozialräume sollten Gründer darauf achten, dass für jeden Raum spezielle Anforderungen bei der Einrichtung erfüllt werden müssen.
Während beispielsweise für die Einrichtung von Umkleidekabinen lediglich Spinde, Schränke und Bänke benötigt werden, sollten insbesondere Pausenräume besonders ansehnlich eingerichtet und ausgestattet werden, immerhin werden diese womöglich auch von Kunden besucht. Neben Tischen, Stühlen und bequemen Sitzgelegenheiten wie einem Sofa oder Sesseln sollte auch mindestens ein Fenster vorhanden sein. Dieses stellt sicher, dass der Raum mit ausreichend Tageslicht und Sauerstoff versorgt wird. Damit der Pausenraum bzw. Pausenbereich auch seinen Zweck erfüllt, sollte zudem weitere Punkte beachtet werden:
- Wandfarbe in hellen Farbtönen
- Schaffung einer Wohlfühlatmosphäre durch Details wie Pflanzen oder Fotos bzw. Gemälde
- Gesellschaftsspiele
- Obst und Getränke für die Verpflegung
Corona-Schutz im Betrieb durch gut ausgestattete Sozialräume
Zwar sind knapp 60 % der Menschen in Deutschland geimpft, dennoch befinden wir uns mitten in einer Pandemie und die Gefahr ist nicht gebannt. Das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren ist insbesondere am Arbeitsplatz sehr hoch. Bestimmte Schutzmaßnahmen sind daher unverzichtbar, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Insbesondere in den Sozialräumen müssen daher genügend Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Beispielsweise ist es unumgänglich, dass innerhalb eines Pausenraumes gelüftet werden kann. Auch ist das Einhalten von einem Mindestabstand Pflicht. Unternehmer sollten zudem darauf achten, dass genügend Desinfektionsmöglichkeiten aufgestellt werden. Ob Spray, Gel oder Desinfektionstücher haben Unternehmer hier eine große Auswahl.
Fazit
Sozialräume für Mitarbeiter erfüllen eine wichtige Funktion. Immerhin dienen diese zur Erholung und Entspannung während der Arbeitszeit. Zudem leisten diese einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Daher sollten Gründer diese Räumlichkeiten bereits bei der Gründung einplanen.
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