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2G im Amateursport: NRW-Ministerium bestätigt Übergangsregelung

PCR-Test reicht für Sportler aus

Lübbecke

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt, das im Amateursport im Zuge der 2G-Regel die Ausnahme der Freitestung mit einem PCR-Test besteht. Allzu lange gilt das die aber wohl nicht.

Von Lars Krückemeyer

Für den Zugang zu den Plätzen und Hallen können weder geimpfte noch genesene Sportler einen PCR-Test vorlegen. Foto: dpa

Wie Carsten Duif, Pressereferent des Ministeriums mitteilte, gilt eine Übergangsregelung für Sportler, die an Wettkämpfen oder dem Ligabetrieb eines dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossenen Verbandes teilnehmen.

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