2G im Amateursport: NRW-Ministerium bestätigt Übergangsregelung
PCR-Test reicht für Sportler aus
Lübbecke
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt, das im Amateursport im Zuge der 2G-Regel die Ausnahme der Freitestung mit einem PCR-Test besteht. Allzu lange gilt das die aber wohl nicht.
Wie Carsten Duif, Pressereferent des Ministeriums mitteilte, gilt eine Übergangsregelung für Sportler, die an Wettkämpfen oder dem Ligabetrieb eines dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossenen Verbandes teilnehmen.