Antragsstart: Wiederaufbau-Hilfen für Flutgebiete am Freitag
Düsseldorf (dpa/lnw)
NRW erhält bis zu 12,3 Milliarden Euro für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten aus dem Bund-Länder-Paket. Die Landesregierung hat das Verfahren festgelegt, wie Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen an das Geld kommen. Auch für Hausrat kann es Hilfe geben.
Anträge zum Wiederaufbau in den Flutgebieten sollen betroffene Einwohner, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ab kommendem Freitag über ein Förderportal stellen können. Dabei gehe es in der Regel um eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Schadenssummen, teilte die NRW-Landesregierung am Montag in Düsseldorf mit. In bestimmten Fällen sollen es auch bis zu 100 Prozent sein.
Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) rechnet mit bis zu 100.000 Anträgen allein von flutgeschädigten Privatpersonen. In dem Förderpaket des Landes ist auch eine Pauschale für Schäden am Hausrat enthalten. Ab Dienstag werden Fragen zum Antragsverfahren über ein Servicetelefon beantwortet.
«Wir haben sehr unterschiedliche Schadensbilder von Wasser im Keller bis zu Haus ist weg», erklärte Scharrenbach zu den Fördermaßnahmen für Privathaushalte und Wohnungsbauunternehmen. Bei besonderen sozialen Lagen könnten im Ausnahmefall höhere Erstattungen gewährt werden. «Nicht erstattungsfähig sind Wertminderungen an Privatvermögen sowie Einkommenseinbußen von Angestellten», sagte sie.
Für Schäden am Hausrat könnten Betroffene eine Pauschale beantragen, die nach der Anzahl der Bewohner gestaffelt sei. Allerdings sei die Aufbauhilfe nachrangig. «Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck werden abgezogen», ergänzte die Bauministerin. Für einen Ein-Personen-Haushalt seien 13.000 Euro vorgesehen. Mehrpersonenhaushalte erhielten mehr.
Betroffene Privatpersonen könnten die Aufbauhilfen zunächst schon beantragen und danach die nötigen Unterlagen zusammenstellen. Dazu zählten Versicherungsschreiben. Etwa jeder zweite Haushalt in NRW besitze keine Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen sei die Begutachtung durch einen Sachverständigen zwingend. Dafür seien Anschriften von 4700 Sachverständigen und Handwerkern hinterlegt.
Die Förderliste für den Wohngebäudebereich umfasst den Angaben zufolge unter anderem Kosten für bestimmte Gutachten sowie für Abriss- und Aufräumarbeiten. Bei einem denkmalpflegerischen Mehraufwand könnten bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Bei Mietausfällen könnten Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte zu den Aufbauhilfen für flutgeschädigte Unternehmen in NRW: «Wo Reparatur nicht möglich oder gewollt ist, ersetzen wir den Zeitwert.» Neben der Finanzierung von Reparaturen und der Erstattung vom Zeitwert geschädigter Güter würden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert, erklärte er.
Nach Angaben von Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) sind auch 600 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von 15 000 Hektar von der Hochwasserkatastrophe betroffen. Die Antragsverfahren würden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung. Für NRW sind laut Landesregierung bis zu 12,3 der insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro im Wiederaufbau-Paket von Bund und Länder vorgesehen.
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