Baby lebensgefährlich verletzt: Anklage will 13 Jahre Haft
Mönchengladbach (dpa)
Im Prozess um die schwere Misshandlung zweier Kinder vor dem Landgericht Mönchengladbach hat die Anklage 13 Jahre Haft für den Vater gefordert. Dem 24-Jährigen werden viele Fälle schwerer Kindesmisshandlung und schwerer gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Er soll Anfang des Jahres seinen damals fünf Wochen alten Sohn so schwer misshandelt haben, dass das Kind einen bleibenden Hirnschaden erlitt. Der heute zehn Monate alte Junge lebt bei einer Pflegefamilie. Er sei schwerst behindert, sagte die Staatsanwältin: «Die Tatfolgen kommen einem Ableben gleich.»
Der Angeklagte soll auch seine 17 Monate alte Tochter geschlagen, gequält und verletzt haben. Er soll dem Kind das Bein so verdreht haben, dass das Schienbein brach. Das Kind leidet an einer dauerhaften Schiefstellung des Fußes.
Wegen Unterlassung mitangeklagt ist die 20 Jahre alte Mutter der Kinder. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau, die zur Tatzeit noch 19 Jahre alt und damit Heranwachsende war, eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Die Frau hatte gesagt, ihr Mann sei vom Weinen der Kinder genervt gewesen.
Die Verteidigung des 24-Jährigen beantragte eine Haftstrafe von unter zehn Jahren. Der Anwalt der angeklagten Mutter regte eine Bewährungsstrafe an und verwies auf das frühe Geständnis der Frau. Die Urteile sollen am Montag gesprochen werden.
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