Ministerium
Bei Messerangriffen ist Schießen oft einziges Mittel
Dortmund/Düsseldorf (dpa)
Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund hat das nordrhein-westfälische Innenministerium klargestellt, dass gerade bei Messerangriffen der Einsatz einer Schusswaffe nötig sein könne. Maschinenpistolen gehörten zur Standardausrüstung in Streifenwagen. Schusswaffen dürften gegen Menschen eingesetzt werden, um etwa eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren sei und wenn «andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen», hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium.
Am Montag war ein 16 Jahre alter unbegleiteter Flüchtling aus dem Senegal, der Beamte mit einem Messer angegriffen haben soll, in Dortmund von einem Polizisten erschossen worden. Er gab sechs Schüsse aus einer Maschinenpistole MP5 ab, fünf davon trafen. Die Beamten hatten vorher auch Pfefferspray und Taser eingesetzt.
Messer seien mitunter die gefährlichsten Gegenstände, mit denen Personen angegriffen werden könnten, hieß es am Mittwoch vom Ministerium. Auf kurze Distanzen sei die Gefahr lebensgefährlicher Verletzungen für Polizisten sehr wahrscheinlich. «Daher ist der polizeiliche Schusswaffengebrauch oftmals das einzige Mittel, um den Angriff abzuwehren.» Geschossen werde dann so lange, «bis eine erkennbare Wirkung eintritt und die Angriffsbewegung unterbrochen wird». Das könne auch mehrere Treffer erfordern.
Der wohl unwirksame Einsatz «milderer Zwangsmittel» wie Pfefferspray könne wertvolle Sekunden kosten, in denen ein Angreifer etliche Meter zurücklegen könne. Auch ein Taser sei bei «dynamischen Angriffen» mit Stichwaffen grundsätzlich keine Alternative zur Schusswaffe. Es bestehe immer die Gefahr von Fehlschüssen.
Vor allem der drastisch anmutende Einsatz einer Maschinenpistole in Dortmund hatte für Kritik gesorgt. Laut Innenministerium wurden MP5 zunächst anlassbezogen mitgeführt, seit Juli 2018 gehörten zwei Modelle in jedem Funkstreifenwagen zur Ausrüstung. Wenn Einsatzlage oder -auftrag es erforderten, seien sie von den Einsatzkräften zu führen. Die Maschinenpistole sei für weitere Distanzen besser geeignet als die Pistole, die in der Regel in der Nahdistanz eingesetzt werde.
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