Prozess
Berufsunfähig durch Sittiche? Gericht vertagt Entscheidung
Mönchengladbach (dpa/lnw)
Im Streit um die Übertragung der Papageien-Krankheit durch Halsbandsittiche auf Menschen hat das Landgericht Mönchengladbach noch keine Entscheidung getroffen. Das Gericht erwägt, in dem Fall einen Gutachter einzuschalten.
Ein Feuerwehrmann hat einen Mönchengladbacher Tierhändler verklagt. Der 60-Jährige gibt an, die Vögel hätten ihn mit der Papageien-Krankheit angesteckt. Jetzt fordert er von dem Händler aus Mönchengladbach 20.000 Euro Schmerzensgeld und die Rückzahlung des Kaufpreises von 2700 Euro.
14 Sittiche hatte er im Sommer 2021 auf einem Kleintiermarkt in der Eifel gekauft. Kurz darauf erkrankte der Kläger aus Mechernich und erlitt ein schweres Lungen- und Nierenversagen (Az.: 6 O 102/22).
«Mein Mann war ganz begeistert von den Vögeln», erzählte seine Ehefrau vor Gericht. «Die waren zahm und zutraulich und sind im Wohnzimmer umhergeflogen.» Aber jetzt sei ihr Ehemann dienstunfähig. Der 44-jährige Tierhändler gab an, die Vögel seien beim Verkauf im vergangenen Jahr gesund gewesen. Der Zivilprozess soll am 13. Januar fortgesetzt werden.
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