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Bundestagswahl in den Flutgebieten sichergestellt

Düsseldorf (dpa/lnw)

Von dpa

Die Bundestagswahl wird in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens ordnungsgemäß stattfinden können. Das hat Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Freitag in Düsseldorf versichert.

Für das Wahlverfahren in den besonders betroffenen Gebieten gelte: Wenn die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen auf dem Postweg nicht möglich ist, können die notwendigen Informationen über die Wahl - wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl - über das Internetangebot der Kommunen abgefragt werden. Die Kommunen könnten die Informationen auch über Plakate oder Zeitungen verbreiten.

Briefwahlanträge können ohne Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Heimatgemeinde gestellt werden. Dies gelte auch für Wahlberechtigte, die sich wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten.

Betroffen seien vor allem die drei Wahlkreise 88 Aachen II, 92 Euskirchen/Rhein-Erft Kreis II und 98 Rhein-Sieg Kreis II. Am Wahltag stünden die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung. Wenn nicht, könne die Gemeinde Ersatz in Form eines stabilen Zeltes, eines Busses oder eines Containers anbieten.

Der Landeswahlleiter dankte den Organisatoren und Wahlhelfern in den betroffenen Gebieten: Ihr besonderes Engagement unter erschwerten Bedingungen setze ein wichtiges Zeichen für eine lebendige Demokratie.

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