Corona-Schutzverordnung: Lockerung für Messen und Kongresse
Düsseldorf (dpa/lnw)
Die von der Pandemie schwer gebeutelte Messewirtschaft kann sich über eine leichte Lockerung der Corona-Regeln freuen.
Wie aus einer am Donnerstagabend publizierten Fassung des Regelwerks für Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist bei Verkaufs- oder Beratungsgesprächen auf Messen und Kongressen keine Maskenpflicht mehr vorgeschrieben. Bedingung hierfür ist allerdings, dass alle Beteiligten immunisiert oder getestet sind - Stichwort 3G-Regel- und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. In der alten Fassung war diese Ausnahmeregelung noch nicht enthalten. Die neue Version der Coronaschutzverordnung des Landes ist ab Freitag gültig
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