Urteil
Drei Jahre Haft für Handel mit todkranken Welpen
Köln (dpa/lnw)
Für gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Handel mit todkranken Hundewelpen hat das Kölner Landgericht am Dienstag einen Mann und eine Frau zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von 19.450 Euro Beute an sowie die Zahlung von Schadenersatz an eine Geschädigte in Höhe von rund 2300 Euro.
Laut dem Urteil hatte das Paar von Oktober bis Dezember 2020 in 19 Fällen Welpen verschiedener Rassen, die mit der tödlichen Infektionskrankheit Parvovirose infiziert waren, über eine Online-Plattform angeboten. Der Verkauf fand jeweils in Köln auf der Straße gegen Barzahlung statt. Die Tiere waren dann sämtlich binnen Tagen bei ihren neuen Besitzern gestorben oder hatten eingeschläfert werden müssen.
Die Angeklagten wussten demnach von der Krankheit ihrer Tiere, die sie aus Rumänien bezogen und in einem Kellerraum ihres Hauses hielten. Trotz des Wissens, «dass eine todbringende Krankheit unter ihren Tieren ausgebrochen war», hätten die Angeklagten die Tiere als gesund ausgegeben und für Beträge zwischen 900 und 1150 Euro verkauft, hieß es in der Urteilsbegründung. Zusätzlich sei den Opfern ein weiterer Gesamtschaden von rund 10.600 Euro an Tierarzt- und Behandlungskosten entstanden.
Die Angeklagten hatten zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, dann aber doch noch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Daraufhin waren sie gegen Zahlung einer Kaution Anfang Februar aus der U-Haft entlassen worden.
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