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Entscheidung im Prozess gegen Kunsthändler vertagt

Düsseldorf (dpa)

Von dpa

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Im Düsseldorfer Prozess gegen einen Kunsthändler, der Fälschungen als Originalwerke von A.R. Penck und Günther Uecker angeboten haben soll, hat das Gericht seine Entscheidung vertagt. Das Schriftgutachten sei nicht vollständig und solle bis zum fünften Verhandlungstag am 24. August ergänzt werden, hieß es am Dienstag. «Der Graphologe hat mich am Telefon wohl falsch verstanden», erklärte Richterin Bettina Brost. Der Experte hat vom Amtsgericht den Auftrag, auf den angeblichen Originalwerken die Signaturen auf Echtheit zu überprüfen. Dass dazu auch vermeintliche Grußkarten Günther Ueckers gehören sollten, habe er nicht mitbekommen, räumte der Experte ein.

Dem Kunsthändler, der inzwischen seinen Wohnsitz im lettischen Riga hat, werden unter anderem Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der 48-jährige Angeklagte soll zwischen Juni 2016 und November 2018 im Internet Fälschungen als Originalwerke von A.R. Penck und Günther Uecker angeboten haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Der Verteidiger des Kunsthändlers hatte betont, sein Mandant sei bei den Verkaufsangeboten von der Echtheit der Werke überzeugt gewesen.

Im Detail geht es um fünf Gemälde, die der 2017 verstorbene Künstler A.R. Penck geschaffen haben soll und die der Händler zu Preisen zwischen 25.000 und 68.000 Euro angeboten haben soll. Dafür fand sich den Angaben zufolge kein Käufer. Außerdem soll der angeklagte Händler vermeintliche Gruß-Karten des Düsseldorfer Zero-Künstlers Günther Uecker mit dem Titel «Nagel» als Originale angeboten haben und dafür insgesamt knapp 19.000 Euro kassiert haben.

Der 91-jährige Günther Uecker hatte die vorgelegten Gruß-Karten als Zeuge in dem Prozess als Fälschungen bezeichnet.

Der Graphologe ging auf eine Nachfrage der Richterin am Dienstag «nach grober Durchsicht in einer ersten Einschätzung» davon aus, dass die Gruß-Karten nicht von Günther Uecker signiert worden seien. Dafür sprächen in fast allen Fällen mehrere Abweichungen von vergleichbaren Original-Unterschriften des Künstlers. Bei den genau überprüften, angeblich von A.R. Penck stammenden Werken sei er mit «hoher Wahrscheinlichkeit» überzeugt, dass sie nicht von diesem Künstler selbst signiert worden seien.

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