Fahrlässige Tötung? Prozess gegen Narkosearzt im April 2022
Gütersloh (dpa/lnw)
Knapp dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen bei einem Routine-Eingriff in einem Krankenhaus in Gütersloh muss sich der Narkosearzt im kommenden Jahr wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Amtsgericht Gütersloh hat den Prozess auf den 8. April 2022 gelegt, wie Direktor Axel Meyer am Donnerstag mitteilte. Der Junge war nach einem Meniskusriss am 21. November 2018 operiert worden und später wegen Sauerstoffmangels in einem Krankenhaus in Bielefeld gestorben. Bei dem Eingriff sollen Schläuche am Narkosegerät falsch angeschlossen worden sein.
Das Verfahren gegen die Krankenschwester ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Verantwortlich für die Funktion des Gerätes sei aber der Narkosearzt selbst. Der heute 46 Jahre alte Mediziner hätte es überprüfen müssen, sagt Staatsanwältin Claudia Bosse, die die Anklage verfasst hat.
Das Amtsgericht Gütersloh holt derzeit noch ergänzende Gutachten zu technischen und medizinischen Fragen ein, wie Meyer mitteilte.
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