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Flut-Ausschuss: SPD droht erneut mit Verfassungsgericht

Düsseldorf (dpa/lnw)

Politschlacht statt Aufklärung im Untersuchungsausschuss Flut: Die SPD nimmt Kommunalministerin Scharrenbach in die Mangel. Doch die hochrangige Zeugin lässt die Oppositionsfraktion ziemlich kratzbürstig abtropfen. Fortsetzung vor dem Verfassungsgericht?

Von Bettina Grönewald, dpa

Ina Scharrenbach (CDU) sitzt als Zeugin im Untersuchungsausschuss "Hochwasserkatastrophe". Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Im Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ist die Aufklärung in einer Sackgasse gelandet. Nach der dritten, aus Sicht der SPD-Opposition ergebnislosen Zeugenvernehmung von NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) wollen die Sozialdemokraten die Notbremse ziehen. SPD-Obmann René Schneider setzte ihr am Montag ein letztes Ultimatum: Falls sie bis zu diesem Dienstag nicht alle aus Sicht der SPD noch fehlenden Unterlagen liefere, müssten die Rechte des Ausschusses vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden.

Scharrenbach machte am Montag keinen Hehl daraus, was sie von den Befragungen der SPD hielt, die im Ausschuss als einzige Anklägerin der Ministerin auftrat. CDU, Grüne, FDP und AfD verzichteten auf Fragen an die 46-Jährige. Die CDU dringt darauf, den Abschlussbericht nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Andenken an die Opfer verlange zügige Konsequenzen für einen wirksameren Hochwasserschutz, mahnte ihr Obmann Thomas Schnelle.

Knapp, nüchtern und hörbar genervt antwortete Scharrenbach auf Schneiders Vorhaltungen zu fehlenden Akten und mangelndem Aufklärungswillen. «Kratzbürstig und sehr patzig», nannte der Alleinkämpfer nach der Sitzung den Ton der Ministerin.

Die hat sich mehrfach darauf berufen, dass ihr Haus alle zum Untersuchungsgegenstand gehörenden Akten geliefert habe. Alles andere, was die SPD fordere oder frage, sei durch den Untersuchungsauftrag nicht gedeckt, wiederholte sie auch am Montag gebetsmühlenartig. Zudem beklagte sie Verfahrensfehler. Über die Reichweite des Auftrags und weitere Auslegungen gebe es unterschiedliche Ansichten, stellte der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD) fest.

Der Auftrag schreibt fest: «Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 09.07.2021 bis zum 09.09.2021. Soweit Gutachten oder Untersuchungen zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe nach Ende des Untersuchungszeitraums erstellt wurden, werden diese davon abweichend erfasst.»

Der Starkregen und das Hochwasser am 14. und 15. Juli 2021 waren die größte Naturkatastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Bei der Jahrhundertflut waren allein in NRW 49 Menschen gestorben. Zehntausende Menschen in rund 180 Kommunen waren hier betroffen.

Auf die Frage, in welcher Form der vom damaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) berufene Sonderbeauftragte Fritz Jaeckel ihr Themen zur Kenntnis gegeben habe, erwiderte Scharrenbach lakonisch: «Persönlich, telefonisch - wie Menschen miteinander umgehen in solchen Lagen. (....) Bei mir geht alles. Meine Tür steht immer offen.»

Mehrfach bemängelte Scharrenbach, sie verstehe nicht, worauf die SPD-Fragen überhaupt abzielten. Schneider warf ihr dagegen vor, sie wolle «ja eigentlich gar nichts sagen».

Für die Gefahrenabwehr sei nicht ihr Haus zuständig, sondern das Innenministerium, bekräftigte Scharrenbach am Montag. Dass sie dennoch nach ersten Medienberichten über das Hochwasser einen Lagebericht angefordert habe, sei kein Widerspruch, belehrte sie die Zweifler von der SPD und verlangte Respekt. Auch als Kommunalministerin habe sie sich verantwortlich gefühlt. «Ich kümmere mich», betonte sie. Schließlich habe sie einen Eid auf die Verfassung des Landes geschworen.

Was der wert ist, wollen die geharnischten Sozialdemokraten gerne herausfinden. «Wir sind bereit, die Mini-Aktenlieferungen von Ministerin Scharrenbach gegebenenfalls vom Verfassungsgerichtshof in Münster prüfen zu lassen», mahnte Schneider. Mit einer Entscheidung der Fraktion sei in Kürze zu rechnen.

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