Gericht verhandelt zu Räumung von Wohnkomplex Hannibal
Dortmund/Gelsenkirchen (dpa/lnw)
Gut vier Jahre nach der Räumung eines großen Wohnkomplexes in Dortmund wegen Brandschutzmängeln hat die Hauruck-Aktion ein Nachspiel vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen will am 6. Oktober die Frage klären, ob die Räumung und das Nutzungsverbot der Immobilie im September 2017 rechtmäßig waren, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Die «Ruhrnachrichten» hatten zuvor berichtet.
Der Hannibal genannte Wohnungskomplex musste damals auf Weisung der Stadt innerhalb von Stunden geräumt und durfte nicht mehr bewohnt werden. Dagegen klagte die damalige Eigentümerin. Nun soll das Gericht ein Urteil sprechen.
Abhängig vom Ausgang des Verfahrens sei auch ein weiterer anhängiger Rechtsstreit, so der Sprecher. Die Stadt hatte der Eigentümerin die Kosten der Räumung von etwa 450.000 Euro in Rechnung gestellt. Der größte Posten beläuft sich laut Gericht auf einen Wachdienst, der beschäftigt wurde, um Unbefugte vom Betreten der Hochhäuser abzuhalten. Auch gegen diesen Kostenbescheid klagte die damalige Eigentümerin.
Inzwischen sind die jahrelang leerstehenden 400 Wohnungen verkauft. Sie sollen saniert werden und wieder als bezahlbarer Wohnraum im Stadtteil Dorstfeld zur Verfügung stehen.
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