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Polizei

Kein Prozess: Ex-Polizeipräsidentin akzeptiert Bußgeld

Gelsenkirchen (dpa/lnw)

Das Düsseldorfer Amtsgericht muss sich doch nicht mit der Frage beschäftigten, ob die frühere Gelsenkirchner Polizeipräsidentin Britta Zur bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Wie Zur am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat sie Einspruch wieder zurückgenommen, den sie gegen den Bußgeldbescheid erhoben hatte. Ein Identitätsgutachter hätte in der für kommenden Montag angesetzten mündlichen Verhandlung klären sollen, ob das Blitzerfoto wirklich die lokalprominente Juristin am Steuer ihres Privatwagens zeigt.

Von dpa

Zur soll am Mittag des 7. April 2022 als damals noch amtierende Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen am Düsseldorfer Nordstern bei roter Ampel über eine Kreuzung gefahren sein. An dem Tag war sie in der Düsseldorfer Messehalle vom dort tagenden Stadtrat zur Beigeordneten für Sport und Bürgerservices gewählt worden.

Laut dem Düsseldorfer Amtsgericht wurde gegen die heute 42-Jährige ein Bußgeld in Höhe von 99 Euro, aber kein Fahrverbot verhängt. Inklusive Gebühren muss die Ex-Polizeipräsidentin 127,50 Euro zahlen. Im aktuellen Fall habe es sich nur einen einfachen Rotlichtverstoß gehandelt, betonte das Amtsgericht auf Nachfrage. «Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage», heißt es im Bescheid, gegen den Zur Einspruch eingelegt hatte.

Britta Zur gehörte mehr als zwölf Jahre der Düsseldorfer Justiz an, zuerst als Richterin und zuletzt als Staatsanwältin. Anfang 2020 übernahm sie die Leitung der Polizei in Gelsenkirchen. Seit vergangenem August ist sie Beigeordnete für Sport und Bürgerservices in Düsseldorf. (Az: 329 Owi 129/22).

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