Keine 3G-Pflicht in Ratssitzung? Salzkotten klagt
Salzkotten (dpa/lnw)
Die Stadt Salzkotten klagt gegen eine Gerichtsentscheidung, wonach sich ein Ratsmitglied in Sitzungen des Kommunalparlaments über die so genannte 3G-Regel hinwegsetzen darf. «Wir bereiten die Berufung zum Oberverwaltungsgericht vor und reichen sie nächste Woche ein», sagte Bürgermeister Ulrich Berger (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das diene der Rechtssicherheit auch für andere Kommunen. Die Coronaschutzverordnung schreibt bei Inzidenzwerten von mehr als 35 vor, dass nur Menschen teilnehmen dürfen, die geimpft, getest oder genesen sind (3G).
Wenn der Ausschluss von Ratsmitgliedern, die den Impf- oder Genesungsnachweis beziehungsweise den negativen Test verweigern, vor Gericht keinen Bestand habe, seien auch die Beschlüsse in den jeweiligen Sitzungen unwirksam und müssten wiederholt werden, so der Bürgermeister. Die Kommunen bräuchten Klarheit. Es gebe in Nordrhein-Westfalen Fälle, in denen Ratsmitglieder den 3G-Nachweis verweigert hätten und deshalb ausgeschlossen worden seien - etwa in Paderborn.
In Salzkotten hatte ein AfD-Politiker den 3G-Nachweis verweigert. Daraufhin wurde er von Berger unter Berufung auf die Coronaschutzverordnung ausgeschlossen. Vom Verwaltungsgerricht Minden bekam der AfD-Politiker jedoch weitgehend Recht. Ein Ausschluss laut Coronaverordnung greife in das freie Mandat eines Ratsmitglieds ein, so das Gericht. Dafür seien hohe Anforderungen zu erfüllen. Eine Verordnung reiche als Grundlage nicht aus. Nötig sei ein Gesetz.
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