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Laschet: Insolvenzordnung nach Hochwasserkatastrophe ändern

Schleiden (dpa/lnw)

Von dpa

Ministerpräsident Armin Laschet mit Anwohnern in einem zerstörten Haus. Foto: Oliver Berg/dpa

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat sich für eine Sonderregelung der Insolvenzordnung zugunsten der Hochwasseropfer ausgesprochen. Wer seine Zahlungsfähigkeit infolge der Unwetterkatastrophe kurzfristig verloren habe, sollte nicht zum Insolvenzrichter gehen müssen, sagte Laschet am Montag bei einem Besuch in der hochwassergeschädigten Eifel-Gemeinde Schleiden im Kreis Euskirchen. Er wolle eine entsprechende Rechtsveränderung bei der Bundesregierung erwirken, kündigte der CDU-Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidat der Union an. Demnach sollte die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz ausgesetzt werden «bis die unmittelbare Not überwunden ist».

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