Laumann: Für Friseur-Besuch gilt weiter 3G-Regel
Düsseldorf (dpa/lnw)
Für den Friseur-Besuch gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin die 3G-Regel.
Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis. Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege, wie aus einem Überblick zu der ab Mittwoch geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes hervorgeht.
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