Ministerium: Nur infizierte Kinder sollen in Quarantäne
Düsseldorf (dpa/lnw)
Die NRW-Landesregierung will bei der Quarantäne für Kinder umsetzen, was sie neulich schon angekündigt hat: Bei Einzelfällen sollen erstmal nur die infizierten Kinder zu Hause bleiben. Müssen weitere Kinder in Quarantäne, können sie sich nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen sollen im Fall von Corona-Infektionen in Schulen und Kitas zunächst nur die erkrankten Kinder selbst in Quarantäne. Dies hat das das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstagabend in Düsseldorf mitgeteilt. „Wir schaffen eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Regelungen sollen bis Ende der Woche veröffentlicht werden
Die notwendigen Erlasse und Verordnungen sollen demnach bis spätestens Ende der Woche ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Weiter einzuhalten sind aber die geltenden Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken.
Das Ministerium sprach von «Quarantäne-Erleichterungen» und nannte als Beispiel die Infektion eines einzelnen Kindes innerhalb einer Klasse, eines Kurses oder einer Kita. Das Kind werde dann in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. «Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.» Zur Kontrolle werde bei einem Fall die Zahl der wöchentlichen Regeltests erhöht. In der Kindertagesbetreuung sollen neben den freiwilligen Selbsttests nach einem Infektionsfall Pflicht-Selbsttests eingeführt werden.
Freitesten nach dem fünften Tag
Nur wenn mehrere Kinder infiziert seien und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden könne, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. «Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist», hieß es weiter.
Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten.
Abschied von der „Kleeblatt-Regel“
Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am Montag für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss. Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, war dabei offen gelassen worden.
Laumann und NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hatten sich bereits vergangene Woche in einer Sondersitzung des Landtags für die jetzt beschlossene Regelung ausgesprochen. Derzeit sollen laut Verordnung in NRW bei einem Corona-Fall Schüler in Quarantäne, die vor, hinter, rechts oder links von einem Infizierten gesessen haben, was auch als „Kleeblatt-Regel“ bezeichnet wurde. Oft wird aber von den Behörden eine 14-tägige Quarantäne für ganze Gruppen oder Klassen angeordnet.
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