1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. NRW
  4. >
  5. Nach Unfall mit Jogger: Bewährungsstrafe für Berufssoldaten

  6. >

Nach Unfall mit Jogger: Bewährungsstrafe für Berufssoldaten

Detmold (dpa/lnw)

Von dpa

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss mit einem Jogger am Teutoburger Wald hat das Landgericht Detmold den angeklagten Berufssoldaten zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem erhielt er in dem Prozess am Montag eine Führerscheinsperre für sechs Monate. Dem Verurteilen droht wegen eines Alkoholproblems außerdem noch die Entlassung aus der Bundeswehr. Sein Arbeitgeber hat in einem Disziplinarverfahren bereits eine Geldstrafe verhängt.

Das Gericht sah aber, anders als die Staatsanwaltschaft, keinen Grund für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen. Der Kammer fehlte der für Mord nötige Vorsatz bei der Tat. Die Bewährungsstrafe sprach das Gericht unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht aus. Die Richter bewerteten positiv, dass der Soldat sich bereits in Therapie begeben hatte.

Der Soldat war mit knapp über 2 Promille Alkohol im September 2020 auf einer Straße bei Augustdorf in der Dämmerung mit seinem Auto unterwegs, als er als damals 32-Jähriger den Jogger anfuhr und schwer verletze. Der Mann wurde ins Gebüsch geschleudert, seine ebenfalls joggende Frau wurde Zeugin des Unfalls.

Das Opfer zog sich mehrere Brüche und starke Prellungen zu. Dabei wurde ein Außenspiegel abgerissen und die Windschutzscheibe beschädigt. Zuhause in Augustdorf erzählte der Soldat seiner Freundin von dem Vorfall. Er war sich nicht sicher, ob ein Ast sein Auto getroffen hatte. Mit seiner Freundin fuhr er zurück zum Unfallort, um auszuschließen, dass ein Mensch verletzt wurde. Dort stellte er sich der Polizei, die neben dem Rettungsdienst bereits vor Ort war.

Startseite
ANZEIGE