Nachtragshaushalt zum Wiederaufbau ohne Etaterhöhung
Düsseldorf (dpa/lnw)
Mit einem Nachtragshaushalt und einem Gesetz für ein Sondervermögen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wiederaufbauhilfe in den NRW-Flutgebieten geschaffen werden. Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt bleibt unverändert, wie aus den Gesetzentwürfen der Landesregierung hervorgeht, die an diesem Donnerstag nach einer Finanzausschusssitzung im Landtag zur Abstimmung stehen. Damit wird das Volumen des Landeshaushaltes 2021 weiter 84,1 Milliarden Euro betragen. Die Aufnahme von Krediten ist im Zusammenhang mit diesem Nachtragshaushalt für 2021 und dem Gesetz für das NRW-Sondervermögen nicht geplant. Die erste Lesung der beiden Gesetzentwürfe sollte zuvor am Mittwochabend im Landtag erfolgen.
Bund und Länder wollen ein insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro großes Paket zum Wiederaufbau in den Hochwassergebieten gemeinsam tragen. Welche Summe davon nach Nordrhein-Westfalen fließen wird, steht bisher noch nicht genau fest. So sind zwei Milliarden Euro für die Infrastruktur des Bundes vorgesehen. Den Beitrag Nordrhein-Westfalens zur erste Tranche des Bundes von 14 Milliarden Euro beziffert das Landes-Finanzministerium auf etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. In dieser Größenordnung fließe NRW im Zeitraum 2021 bis 2050 jährlich weniger zu durch eine Verrechnung beim Umsatzsteueranteil des Landes. Bei einer zweiten Tranche werden weitere Mindereinnahmen erwartet. Nach ersten Schätzungen waren durch Starkregen und Hochwasser Mitte Juli in NRW Schäden von mehr als 13 Milliarden Euro entstanden.
Der NRW-Fonds soll aus dem Sondervermögen des Bundes «Aufbauhilfe 2021» und aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union finanziert werden. Nach den Erläuterungen von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) ist vorgesehen, dass Ausgaben für die Wiederaufbauhilfe schon geleistet werden können, bevor die Einnahmen des Bundes eingehen. Die NRW-Landesregierung hatte bereits in den vergangenen Wochen mehrfach erklärt, dass mit dem Wiederaufbau schon begonnen werden könne. Bei den Fördermitteln wird eine großen Nachfrage erwartet. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ging vor knapp zwei Wochen von bis zu 100 000 Anträgen für Finanzhilfen aus dem privaten Bereich sowie etwa 11 000 Anträgen von Unternehmen aus. Sie ging davon aus, dass Förderanträge hierzu voraussichtlich ab dem 13. September gestellt werden können.
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