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Neue Corona-Schutzverordnung soll mehr Normalität bringen

Düsseldorf (dpa/lnw)

Wieder tritt eine neue Corona-Ordnung in Kraft. Dieses neue Regelwerk soll den Weg in Richtung Normalität weisen. Für vollständig Geimpfte sowie die von einer Erkrankung Genesenen wird das gesellschaftliche Leben leichter.

Von dpa

Ein Schild vor einem Café weist auf das Gelten der 3G-Regel im Innenbereich hin. Foto: Federico Gambarini/dpa/Symbolbild

In Nordrhein-Westfalen tritt am Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. In dem Regelwerk gibt es keine Maßnahmenstufen mehr. Es gilt das Einsetzen der 3G-Regel - geimpft, getestet, genesen - ab einer Inzidenz von 35 oder mehr. Geimpften, genesenen und getesteten Menschen stehen damit auch bei höheren Ansteckungszahlen viele Angebote des gesellschaftlichen Lebens offen. Dazu gehören Besuche in der Innengastronomie, Hotelübernachtungen, Friseurbesuche oder Sport in Hallen. Schließungen sind erstmal vom Tisch.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie im Handel und in Innenräumen. Es gibt wenige Ausnahmen, etwa am Tisch im Restaurant. Auch bei Großveranstaltungen draußen oder großen Menschenansammlungen bleibt die Maske Pflicht. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen im Zuge der neuen Corona-Regeln als getestet.

Nicht-Geimpfte müssen sich weiter Corona-Tests vorlegen, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchten. In Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und bei privaten Feiern mit Tanz reicht kein Schnelltest mehr, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt zunächst vier Wochen bis einschließlich 17. September.

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