Oberverwaltungsgericht
NRW-OVG: Innenministerium gegen Datenschutzbeauftragten
Münster (dpa)
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) in einem Berufungsverfahren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Datenschutzbeauftragten des Bundes. Der hatte die Anweisung erteilt, dass für anonym gestellte Fragen an das Innenministerium in Berlin über das Portal fragdenstaat.de keine personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen. Das widerspricht allerdings der Antwortpraxis des Ministeriums. Antworten gibt es nur, wenn eine persönliche E-Mailadresse und eine Postanschrift genannt werden.
Die Klage der Bundesrepublik dreht sich um das Informationsfreiheitsgesetz. Auf dessen Grundlage stellen Bürger über die Plattform Fragen an Behörden. Der Datenschutzbeauftragte ist mit der Speicherung der Daten über die Kontaktdaten hinaus nur einverstanden, wenn möglicherweise Gebühren für die Anfrage anfallen oder Antworten auf die Anfragen ganz oder teilweise abgelehnt werden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Klagen des Innenministeriums in der Vorinstanz stattgegeben. Die Gerichte in NRW sind zuständig, weil der Bundesdatenschutzbeauftragte seinen Dienstsitz in Bonn hat.
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