Gesundheitspolitik
NRW prüft Corona-Kurs: Abstimmung bei Ministerkonferenz
Düsseldorf/Berlin (dpa/lnw)
Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft die beabsichtigten Änderungen der Corona-Strategie für den Herbst. Das Bundesgesundheitsministerium plane, die vorgesehenen Neuerungen im Entwurf für das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit den Bundesländern abzustimmen. Dafür solle auch die Gesundheitsministerkonferenz am 9. August genutzt werden, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.
Dem zuvor in Berlin veröffentlichten Entwurf zufolge sollen die Bundesländer zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Die Länder sollen nach dem Vorschlag der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul- und Betriebsschließungen kämen nicht mehr in Frage, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hat bereits kritisiert: «Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist.»
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