Weihnachtsmärkte bleiben geöffnet - Bars und Discos müssen schließen
NRW setzt Bund-Länder-Beschlüsse ab Samstag um
Düsseldorf
In Nordrhein-Westfalen haben von diesem Samstag an grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte oder Apotheken.
Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung mit. Clubs und Diskotheken in NRW müssen auch ab diesem Samstag schließen.
Die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen ab Samstag grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden.
NRW setzt damit, wie angekündigt, 1:1 die am Donnerstag vereinbarten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels zur Corona-Krise um. Das gilt auch für Kontaktbeschränkungen.
Weihnachtsmärkte dürfen im bevölkerungsreichsten Bundesland geöffnet bleiben - allerdings ab Samstag landesweit nur noch für geimpfte und genesene Menschen.
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