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Rechtsstaatlichkeit

NRW-Verfassungsschutzgesetz nach Urteil auf dem Prüfstand

Düsseldorf (dpa/lnw)

Nach der Einstufung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes als teilweise grundgesetzwidrig muss möglicherweise auch das entsprechende Gesetz in Nordrhein-Westfalen geändert werden. «Nach dem ersten Eindruck zeichnet sich ab, dass auch in NRW einzelne Regelungen auf den Prüfstand müssen», teilte der Verfassungsschutz am Dienstag auf dpa-Anfrage mit.

Von dpa

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht (l-r) Ines Härtel, Josef Christ, Susanne Baer, Gabriele Britz, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Andreas L. Paulus, Yvonne Ott und Henning Radtke, verkündet das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Foto: Uli Deck/dpa

Der Landesverfassungsschutz werde das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr sorgfältig auswerten. «Dies wollen wir im Interesse der Rechtsstaatlichkeit so zügig wie möglich, vor allem aber so gründlich wie erforderlich vornehmen», hieß es in Düsseldorf. Der Verfassungsschutz ist dort als Abteilung 6 im Innenministerium angesiedelt.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes von 2016 teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung (Az.: 1 BvR 1619/17).

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