OVG kippt in Teilen Polizeiauflagen für Demo in Düsseldorf
Münster/Düsseldorf (dpa/lnw)
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Abend einer Beschwerde gegen Polizeiauflagen bei der Demonstration «Versammlungsgesetz NRW stoppen» in Teilen statt gegeben. Ein Großteil der Demonstrationsteilnehmer, mit Ausnahme des sogenannten Antifa-Blocks, darf auch Banner und Transparente mit einer Größe von mehr als sechsmal einem Meter zeigen, wie ein OVG-Sprecher am Abend der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Polizei hatte dies für alle Teilnehmer der Demonstration am Samstag in Düsseldorf pauschal untersagt.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Auffassung der Polizei in einem Eilantrag bestätigt. Sie hatte die Größenbeschränkung als Auflage verfügt, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Bei einer Demonstration am 26. Juni waren laut Schilderung der Polizei Transparente verknüpft worden, um das Eindringen der Polizei in Gruppen von Demonstranten zu verhindern.
Das OVG in Münster hält die Vorgabe der Polizei nur für den Antifa-Block für rechtens. Das Verbot für alle Teilnehmer sei aber ein erheblicher und nicht gerechtfertigter Eingriff in das Versammlungsrecht, sagte das OVG zur Begründung. Die Polizei habe bei der ersten Demonstration am 26. Juni lediglich Straftaten aus dem Antifa-Block registriert. Dabei waren laut Polizeiangaben aus den entsprechend abgeschirmten Blöcken mit Regenschirmen auf Polizisten eingeschlagen und Pyrotechnik gezündet worden. Auch seien Polizisten mit Flaschen beworfen worden.
Zu der Demonstration werden an diesem Samstag in Düsseldorf rund 5000 Teilnehmer erwartet.
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