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Bundestagswahl 2021

OVG: Maskenpflicht im Wahllokal ist rechtens

Münster (dpa/lnw)

Auch Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen müssen bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag im Wahllokal eine Maske tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag klargestellt. Das Gericht in Münster wies den Eilantrag eines Mannes aus Ennigerloh im Kreis Warendorf ab.

Von dpa

Bei der Bundestagswahl herrscht in den Wahllokalen Maskenpflicht. Foto: Marijan Murat/dpa

Der Antragsteller sieht durch die Maske sein allgemeines Wohlbefinden und seine Konzentration beeinträchtigt. Außerdem wollte er mit dem Verweigern der Maske seine kritische Haltung gegenüber den staatlichen Corona-Maßnahmen ausdrücken, heißt es in einer Mitteilung des OVG. Die Maskenpflicht verletze ihn in seinem Wahlrecht, so der Mann. Dieser Sicht folgte das Gericht nicht. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 13 B 1534/21.NE).

Die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgeschriebene Maskenpflicht im Wahllokal bei der Bundestagswahl sei eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Verhinderung von Corona-Infektionen, so das Gericht. Die auf wenige Minuten begrenzte Maskenpflicht hindere keinen Wahlberechtigten an der Stimmabgabe. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Personen, die medizinische Gründe vorbringen können.

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