Gerichtsentscheidung
Tödliche Samuraischwert-Attacke: Angreifer in Psychiatrie
Mönchengladbach (dpa/lnw)
Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert im niederrheinischen Hückelhoven muss der Angreifer auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Das hat das Landgericht in Mönchengladbach am Mittwoch entschieden. Zugleich sprach das Gericht den 47-Jährigen vom Vorwurf des Totschlags frei: Wegen einer schweren psychischen Erkrankung sei er zur Tatzeit schuldunfähig gewesen.
«Der Freispruch bedeutet nicht, dass der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt wird, sondern dass er solange in der Psychiatrie bleibt, bis er geheilt ist - und das kann auch lebenslang sein», sagte Richter Martin Alberring.
Im krankhaften Wahn habe der Mann im September 2021 seinen 37-jährigen Nachbarn mit dem Schwert getötet und dessen Vater lebensgefährlich verletzt. Der 57-jährige Vater hatte ausgesagt, er habe damals gemeinsam mit seinem Sohn den Nachbarn zur Rede stellen wollen, weil er ihr Auto mit einem Ast demoliert habe.
Der 47-Jährige hatte ausgesagt, er habe sich bedroht gefühlt. Sein Mandant habe sich nur verteidigt, hatte Verteidiger Ingo Herbort argumentiert. Er habe in Notwehr gehandelt und sei ohne Auflagen freizusprechen.
Vater und Sohn hätten die Wohnungstür eingetreten, «ihn mit Pfefferspray attackiert und mit Schlägen ins Bad gedrängt». Dort habe sich der 47-Jährige mit der scharf geschliffenen Deko-Waffe gegen die beiden Eindringlinge gewehrt.
Staatsanwalt Stefan Lingens hatte das als Schutzbehauptung bezeichnet. Ein Gutachter hatte ausgeschlossen, dass die Wohnungstür eingetreten wurde. Von Bedrohung und Notwehr könne keine Rede sein, befand der Richter. «Der Angeklagte hätte nur die Wohnungstür nicht öffnen müssen.»
Eine psychiatrische Gutachterin hat dem Angeklagten eine «schizoaffektive Störung mit manischen Phasen» bescheinigt. Der 47-Jährige sei realitätsentrückt und habe eine auffällig gestörte Impulskontrolle. Der 47-jährige soll bereits Monate vor der Tat das Opfer, dessen Familie und weitere Bewohner in dem Wohngebiet bedroht und beleidigt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will es anfechten.
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