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Unternehmerverband gibt Laumann recht

Düsseldorf (dpa/lnw)

Von dpa

Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände hält das Streichen der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte durch die Landesregierung für richtig. Wer sich trotz der dringenden Impfempfehlung der Arbeitgeber an alle Beschäftigten gegen eine Impfung entscheide, müsse mit Einschränkungen rechnen. «Das gilt auch für den Arbeitsplatz», erklärte Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering am Freitag in Düsseldorf.

Arbeitgeber dürften keine einseitigen Nachteile haben, weil sich einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollen. «Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat daher recht: Wer nicht geimpft ist, deswegen in Quarantäne muss und daher seine Arbeit nicht machen kann, kann weder von der Allgemeinheit noch vom Arbeitgeber eine Weiterzahlung seiner Vergütung verlangen.» Pöttering hatte sich zuvor bereits ähnlich in der «Rheinischen Post» geäußert.

Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt NRW demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land lässt entsprechend des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen. Anspruch hat weiterhin, wer sich aus Gesundheitsgründen nicht impfen lassen kann. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte, die wegen Erkrankungen in Quarantäne müssten.

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